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Titel: Abschiebung nach Afghanistan möglich |
Eintragsdatum: 22.04.2008
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Quelle: hr- Online
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Flüchtlinge aus Afghanistan genießen in Deutschland keinen generellen Abschiebeschutz. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag in einem Musterprozess. Nach dem Beschluss der Kasseler Richter können junge, arbeitsfähige Männer ohne familiäre Bindungen in ihr Heimatland abgeschoben werden. Ausnahmen lässt das Gericht nur gelten, wenn besondere individuelle und existenzielle Risiken bestehen. Der VGH änderte eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, das in erster Instanz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung eines Abschiebeverbots verpflichtet hatte. Gegenstand des Prozesses war die Klage eines 19 Jahre alten Afghanen, der vor drei Jahren nach Deutschland gekommen war. Nach eigenen Angaben waren sein Vater ermordet und sein älterer Bruder entführt worden. Der Bruder sei seitdem verschollen. Weitere Verwandte habe er in Afghanistan nicht mehr, seine Mutter und drei Geschwister lebten in Deutschland von Sozialhilfe. In Nidda wollte der Kläger seinen Schulabschluss machen und sich dann eine Lehrstelle suchen. Arbeit als Dolmetscher ? Der Senat erörterte ausgiebig die Perspektiven des Mannes. Mehrere Experten vertraten die Ansicht, dass für Heimkehrer ohne Ausbildung und familiäre Bindungen kaum Aussicht auf eine Arbeit bestehe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte dagegen eine günstige Prognose: Mit seinen in Deutschland erworbenen Sprachkenntnissen könne der 19-Jährige als Dolmetscher arbeiten. Zudem gebe es ein dichtes Netz von Hilfsorganisationen, von denen einige speziell für Heimkehrer da seien. An der Grundsatzentscheidung des VGH dürften sich zumindest die hessischen Gerichte in Zukunft orientieren. Titel: Abschiebung nach Afghanistan möglich Eintragsdatum: 22.04.2008 Quelle: hr online Flüchtlinge aus Afghanistan genießen in Deutschland keinen generellen Abschiebeschutz. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag in einem Musterprozess. Nach dem Beschluss der Kasseler Richter können junge, arbeitsfähige Männer ohne familiäre Bindungen in ihr Heimatland abgeschoben werden. Ausnahmen lässt das Gericht nur gelten, wenn besondere individuelle und existenzielle Risiken bestehen. Der VGH änderte eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, das in erster Instanz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Feststellung eines Abschiebeverbots verpflichtet hatte. Gegenstand des Prozesses war die Klage eines 19 Jahre alten Afghanen, der vor drei Jahren nach Deutschland gekommen war. Nach eigenen Angaben waren sein Vater ermordet und sein älterer Bruder entführt worden. Der Bruder sei seitdem verschollen. Weitere Verwandte habe er in Afghanistan nicht mehr, seine Mutter und drei Geschwister lebten in Deutschland von Sozialhilfe. In Nidda wollte der Kläger seinen Schulabschluss machen und sich dann eine Lehrstelle suchen. Arbeit als Dolmetscher ? Der Senat erörterte ausgiebig die Perspektiven des Mannes. Mehrere Experten vertraten die Ansicht, dass für Heimkehrer ohne Ausbildung und familiäre Bindungen kaum Aussicht auf eine Arbeit bestehe. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellte dagegen eine günstige Prognose: Mit seinen in Deutschland erworbenen Sprachkenntnissen könne der 19-Jährige als Dolmetscher arbeiten. Zudem gebe es ein dichtes Netz von Hilfsorganisationen, von denen einige speziell für Heimkehrer da seien. An der Grundsatzentscheidung des VGH dürften sich zumindest die hessischen Gerichte in Zukunft orientieren. Datum: 30.07.2006 Person: xxx Quelle: yyy ÄInhalt: xxxxx |
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